Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Rangfolge
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen von bravination. (Paul Laduch - Einzelunternehmen), Inhaber: Paul Laduch, Wätjenstraße 10, 28213 Bremen, Deutschland („bravination.“) gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB („Kunde“).
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn bravination. ihrer Geltung ausdrĂĽcklich in Textform (E-Mail genĂĽgt) zustimmt.
  3. Rangfolge der Vertragsdokumente (bei WidersprĂĽchen): (1) Individualvertrag/unterzeichnete Vereinbarung (inkl. Leistungsbeschreibung/SLA/AVV), (2) Angebot/Leistungsbeschreibung/Projektplan von bravination., (3) diese AGB.
  4. Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge, Erweiterungen, Nachträge und Zusatzleistungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

2. Leistungsgegenstand, Vertragsart (Dienst/Werk)
  1. bravination. erbringt Leistungen u. a. in den Bereichen Performance Marketing, Strategieberatung/Growth Consulting, Webdesign/-entwicklung, Hosting/Domain, Tracking/Analytics, CRM/Automationen, Creative/Design/Branding/Copywriting, Social Media/Community/Influencer, Talent Management, Chatbots/Voice-/Phonebots sowie sonstige digitale Services.
  2. Grundsatz: Dienstvertrag. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Werkvertrag vereinbart, schuldet bravination. Tätigwerden, nicht einen bestimmten Erfolg (z. B. Umsatz, ROAS, Leads, Rankings, Freigaben durch Plattformen, Verfügbarkeit Dritter).
  3. Werkvertrag nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Wird ausnahmsweise ein Werk geschuldet (z. B. „Website fertig nach Spezifikation“), gelten ergänzend die Regelungen zur Abnahme/Gewährleistung in diesen AGB.

3. Zustandekommen des Vertrages
  1. Angebote von bravination. sind freibleibend, sofern nicht als verbindlich bezeichnet.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Annahme eines Angebots (Textform genĂĽgt), (b) Unterzeichnung eines Vertrages oder (c) Beauftragung/Leistungsabruf durch den Kunden.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden, Freigaben, Inhalte
  1. Der Kunde stellt rechtzeitig und vollständig alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Budgets, CI-Vorgaben, Assets, Produkt-/Leistungsdaten, rechtliche Texte (Impressum/Datenschutz/Cookie-Texte etc.), Einwilligungen sowie Ansprechpartner bereit.
  2. Der Kunde ist allein verantwortlich für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit sämtlicher bereitgestellter Informationen/Inhalte sowie für Vorgaben/Weisungen (u. a. Claims, Pflichtangaben, Wettbewerbs-/Marken-/Urheberrecht).
  3. Soweit bravination. EntwĂĽrfe, Anzeigen, Texte, Creatives, Tracking-Setups, Automationen oder Bot-Skripte erstellt, obliegt dem Kunden die fachliche, rechtliche und inhaltliche PrĂĽfung vor Nutzung/Livegang.
  4. Freigabe- und RĂĽgefrist: Lieferungen/EntwĂĽrfe/Ergebnisse gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung in Textform substantiiert widerspricht, sofern kein abweichender Termin vereinbart ist.
  5. Keine Haftung nach Freigabe: Nach Freigabe bzw. nach Ablauf der Rügefrist übernimmt bravination. keine Haftung für inhaltliche Fehler, Falschinformationen, Rechtschreibfehler, Pflichtangaben, unzulässige Werbeaussagen oder sonstige Verstöße, die auf Kundenvorgaben, Kundendaten oder unterlassene Kundenprüfung zurückgehen.

5. Projektablauf, Korrekturen, Verzug durch Kunden
  1. Standardprozess: Briefing → Konzept → Umsetzung → Review → ggf. Korrektur → Livegang.
  2. Korrekturschleifen: (a) Fixpreisprojekte: max. 2 Korrekturschleifen inkludiert, sofern im Angebot nicht anders geregelt. (b) Stundenbasierte Projekte: Korrekturen werden stets nach Aufwand abgerechnet.
  3. Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht nach, kann bravination. Termine/Fristen angemessen verschieben. Mehrkosten trägt der Kunde.
  4. Retainer trotz Kundenverzug: Retainer-Abrechnung beginnt zum vereinbarten Startdatum unabhängig von Verzögerungen durch den Kunden.
  5. Prioritätszuschlag (Projektgeschäft): Verursacht der Kunde eine Verzögerung und verbleiben ab Eintritt der Verzögerung maximal 7 Tage bis zur vereinbarten Deadline, darf bravination. einen Zuschlag i. H. v. 25% auf die betroffene Projektvergütung/den betroffenen Leistungsabschnitt berechnen, soweit zur Priorisierung erforderlich, oder einen neuen Terminplan anbieten.

6. Einsatz von Subunternehmern, externe Partner
  1. bravination. darf zur VertragserfĂĽllung Subunternehmer, Freelancer und externe Dienstleister einsetzen (z. B. Designer, Media Buyer, Entwickler, Texter, SEO-Manager, Foto-/Videografen, Rechts-/Datenschutzberater, Druckdienstleister, Hersteller, digitale Serviceprovider).
  2. Der Kunde erteilt hierfĂĽr eine generelle Zustimmung.
  3. Kommunikation mit Subunternehmern erfolgt grundsätzlich ausschließlich über bravination., sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

7. Drittanbieter-Plattformen, Tools, Accounts
  1. Leistungen können von Drittanbietern abhängen (u. a. Google, Meta, TikTok, LinkedIn, Shopify, Onepage, WordPress, IONOS/Strato/united-domains, HubSpot, Twilio, Retell AI, ElevenLabs, Mouseflow, Make/Zapier, Superchat, GA4/GTM, KI-Tools). Für deren Verfügbarkeit, Policies, Preisänderungen, Sperrungen, Prüfungen oder Freigaben ist bravination. nicht verantwortlich.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, führt der Kunde Drittanbieter-Verträge im eigenen Namen und trägt Lizenz-, Nutzungs-, Media- und Toolkosten.
  3. Werden Accounts ausnahmsweise durch bravination. gebucht/gefĂĽhrt, erstattet der Kunde alle Kosten; bravination. kann VorschĂĽsse verlangen.
  4. Keine Haftung für Datenverluste/Tracking-Ausfälle/Performance-Veränderungen durch Drittanbieter-Updates, Browser-/OS-Änderungen, Consent-Einstellungen oder Plattform-Policies.

8. Besondere Regelungen Performance Marketing / Media
  1. Keine Garantie fĂĽr Performance (ROAS/Umsatz/Leads/CPL/CAC/Ranking). Prognosen sind unverbindlich.
  2. Der Kunde ist verantwortlich für Rechtmäßigkeit der beworbenen Produkte/Leistungen, Claims, Landingpages, Pflichtinformationen sowie Nachweise (insb. regulierte Branchen/Health Claims).
  3. Kontosperrungen, Anzeigenablehnungen, Policy-Verstöße oder eingeschränkte Auslieferung liegen im Risikobereich des Kunden, soweit sie auf Inhalte, Produkte, Kundenvorgaben oder Plattformentscheidungen zurückgehen.

9. KI-/Automatisierungstools, Bots, Inhalte
  1. bravination. darf KI-Tools und Automationen einsetzen.
  2. KI-Outputs können fehlerhaft sein. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Outputs vor Nutzung fachlich und rechtlich zu prüfen.
  3. bravination. haftet nicht für Falschinformationen/unzulässige Aussagen/Rechtsverstöße aus KI-Outputs, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von bravination. vorliegt und der Kunde seine Prüfpflicht verletzt.

10. Talent Management (Vermittlung und/oder Betreuung)
  1. bravination. kann im Talent Management je nach Vereinbarung tätig werden als (a) Betreuung/Managementdienstleister (z. B. Koordination, Verhandlungsvorbereitung, Vertrags-/Projektabwicklung, Kommunikation, Content-/Kampagnenplanung) und/oder (b) Vermittler von Kooperationen/Deals zwischen Talent und Dritten (z. B. Brands, Agenturen, Produktionen).
  2. Kein Erfolgsversprechen: bravination. schuldet weder das Zustandekommen bestimmter Deals noch Mindestumsätze/Kooperationen.
  3. Vergütung: Die Vergütung (Fix/Retainer, Stunden, Provision, Kombimodelle) ergibt sich aus Angebot/Vertrag. Für Vermittlungen gilt – sofern nicht anders vereinbart –: Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn ein Deal/Kooperation wirksam zustande kommt und/oder Zahlungen aus dem Deal fällig werden (Trigger gemäß Angebot/Vertrag). (Empfehlung: In Angeboten immer klar definieren: Provisionshöhe, Trigger, Laufzeit der Provisionspflicht, Folge-/Renewal-Deals.)
  4. bravination. ist nicht Partei von Verträgen zwischen Talent und Dritten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart; hierfür übernimmt bravination. keine Haftung.
  5. Der Kunde/Talent bleibt verantwortlich fĂĽr die rechtliche PrĂĽfung und Einhaltung gesetzlicher Pflichten (Kennzeichnung, Rechte Dritter, Steuern/Sozialabgaben, Vertragsinhalte), soweit nicht ausdrĂĽcklich Rechtsberatung beauftragt wurde.

11. VergĂĽtung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen
  1. VergĂĽtung ergibt sich aus Angebot/Vertrag. Fehlt eine Vereinbarung, gilt Abrechnung nach Aufwand zum jeweils aktuellen Stundensatz.
  2. Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen fällig. Retainer sind grundsätzlich im Voraus fällig.
  3. Fremdkosten (Media Spend, Lizenzen, Plugins, Stock, Druck/Produktion, Reisekosten) werden nach vorheriger Zustimmung als durchlaufende Kosten abgerechnet.
  4. Bei Zahlungsverzug kann bravination. Leistungen nach Mahnung aussetzen. Bei Verzug von mehr als 30 Tagen: KĂĽndigungsrecht aus wichtigem Grund und/oder Umstellung auf Vorauszahlung.
  5. Verzugszinsen/Mahnkosten im gesetzlich zulässigen Umfang.

12. Abnahme (nur bei Werkleistungen), fiktive Abnahme
  1. Bei Werkleistungen erfolgt Abnahme nach Bereitstellung.
  2. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Abnahme oder keine wesentliche, substantiiert gerügte Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen, sofern keine abweichende Frist vereinbart ist.
  3. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

13. Nutzungsrechte, Quellmaterial, Weitergabe
  1. Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei bravination.
  2. Nach Zahlung erhält der Kunde – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang/Zweck. Keine Weitergabe an Dritte/andere Agenturen ohne Zustimmung.
  3. Offene Dateien/Quellmaterial sind nur geschuldet, wenn ausdrĂĽcklich vereinbart und ggf. vergĂĽtet.
  4. bravination. darf generisches Know-how/Templates/Methoden weiterverwenden, ohne vertrauliche Kundeninfos offenzulegen.

14. Referenzen
bravination. darf den Kunden als Referenz nennen (Name/Logo/Projektbeschreibung, ggf. Screenshots), sofern der Kunde nicht vorab schriftlich widerspricht. Auf Wunsch (schriftlich) auch anonymisiert.

15. Gewährleistung (Werk) / Mängel
  1. Bei Werkleistungen: Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen.
  2. Zunächst Nacherfüllung; weitergehende Ansprüche nur nach Maßgabe der Haftung.

16. Haftung
  1. Unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Haftungsobergrenze (Cap): Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von bravination. – gleich aus welchem Rechtsgrund – insgesamt beschränkt auf 25% der vom Kunden für den betroffenen Auftrag gezahlten Nettovergütung. Bei Dauerschuldverhältnissen (Retainer) ist maßgeblich die Nettovergütung der letzten 3 Monate vor Schadenseintritt.
  4. Ausgeschlossen (soweit zulässig): indirekte Schäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, reine Vermögensfolgeschäden, Datenverlust (bei fehlenden/ungenügenden Backups des Kunden).
  5. Keine Haftung für: (a) Inhalte/Angaben/Vorgaben des Kunden, (b) Datenschutz-/Wettbewerbs-/IP-Verstöße aus Kundenvorgaben oder fehlender Kundenprüfung, (c) Entscheidungen/Policies/Verfügbarkeit von Drittanbietern/Plattformen, (d) Tracking-/Messabweichungen (Consent/Browser/OS/Plattformänderungen), (e) Sperrungen/Ablehnungen/Limitierungen von Werbekonten durch Plattformen.
  6. Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden, Vertretern und Subunternehmern.

17. Freistellung
Der Kunde stellt bravination. und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter (inkl. angemessener Rechtsverfolgungskosten) frei, die aufgrund (a) vom Kunden bereitgestellter Inhalte, (b) Kundenvorgaben/Weisungen, (c) rechtswidriger Produkte/Claims oder (d) Verletzung von Prüf-/Mitwirkungspflichten geltend gemacht werden.

18. Datenschutz, Auftragsverarbeitung (AVV), Verantwortlichkeiten
  1. Der Kunde ist Verantwortlicher i. S. d. DSGVO und stellt Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Consent, Löschkonzepte und Betroffenenrechte sicher.
  2. Soweit bravination. personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, erfolgt dies ausschlieĂźlich auf Grundlage eines separaten AVV nach Art. 28 DSGVO. Ohne AVV darf bravination. die Leistung verweigern/aussetzen.
  3. Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung für Unterauftragnehmer; bravination. informiert über wesentliche Änderungen und räumt ein angemessenes Widerspruchsrecht ein, soweit erforderlich.
  4. bravination. erbringt keine Rechtsberatung; Hinweise ersetzen keine anwaltliche PrĂĽfung.

19. Laufzeit, KĂĽndigung, Ăśbergabe
  1. Sofern nicht anders geregelt: (a) Retainer: Mindestlaufzeit 6 Monate, Kündigungsfrist 15 Tage zum Monatsende. (b) Hosting/Domain: Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigung 3 Monate vor Jahresende (Verlängerung nach Anbieterlogik/Vertrag).
  2. Die KĂĽndigung bedarf der Textform.
  3. Übergabe/Export/Dokumentation nach Aufwand zum Stundensatz 100 €.
  4. Hosting: Nach Vertragsende kann bravination. Daten nach angemessener Frist löschen; Kunde ist für Sicherung/Export verantwortlich.

20. Preisanpassung, Leistungsänderungen bei Dauerschuldverhältnissen
  1. bravination. kann Preise anpassen, wenn Kostensteigerungen (Personal, Tools, Drittanbieter, Inflation) dies erfordern.
  2. Mitteilung in Textform mit angemessener Vorlaufzeit; bei Widerspruch KĂĽndigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung.

21. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (Plattform-/Provider-Ausfälle, Streik, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe etc.) verlängern sich Fristen angemessen; Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

22. Schlussbestimmungen
  1. Deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand: Bremen, sofern Kaufmann.
  3. Salvatorische Klausel.
Stand: 09. Januar 2026